Erläuterungen zur PrüfungsordnungErläuterungen zur Prüfungsordnung
(Jahrgang 1998, unter Vorbehalt auch ff.)
Gliederung der Diplomvorprüfung Die Diplomvorprüfung gliedert sich in zwei Teile: Teil A: Erster Prüfungsabschnitt Höhere Mathematik I+II Technische Mechanik I Theorie der Schaltungen I+IITeil B: Zweiter Prüfungsabschnitt Höhere Mathematik III Technische Mechanik II Grundzüge der Maschinenkonstruktion I+II Einführung in die Informatik I+II Einführung in die Informatik III Einführung in die Energietechnik I+II Fertigungslehre WirtschaftswissenschaftenDie Prüfungen des Teils A sind bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters abzulegen. Sie müssen bis zum Beginn des 5. Semesters abgelegt sein, sonst entfällt der Prüfungsanspruch. Die Prüfungen des Teils B sind bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters abzulegen. Sie müssen bis zum Beginn des 7. Semesters abgelegt sein, sonst entfällt der Prüfungsanspruch. Dabei ist es möglich Prüfungen des zweiten Abschnitts in den ersten vorzulegen. In einer Fachprüfung des Vordiploms ist es gestattet in max. zwei Fachprüfungen eine zweite Wiederholung anzutreten. Es ist aber auch möglich schon nach der ersten Wiederholung ins mündliche zu gehen. Eine mündliche Prüfung findet ca. zwei Wochen nach der Ergebnisbekanntgabe statt und kann mit nicht besser als 4,0 bewertet werden. Eine mündliche Fortsetzung nach der ersten Wiederholung dient der Studienzeitverkürzung. Der §20 Absatz 3 entfällt. Grund: praktische Durchführung der Prüfungen wird erheblich erschwert, Regelung der Prüfungsdauer in §9 (2). Folgende Prüfungsvorleistungen - Scheine sind zu erbringen
aus Teil A: Höhere Mathematik I+II Technische Mechanik I Theorie der Schaltungen I+IIaus Teil B: Technische Mechanik II Grundzüge der Maschinenkonstruktion I+II Einführung in die Informatik I+IIvor Ablegen der letzten Fachprüfung des Vordiploms sind folgende Nachweise zu erbringen: 6 Wochen Vorpraktikum Werkstoffkundepraktikum Meßtechnik-Sensorik Praktikum Numerische Methoden der Dynamik Praktikum
Wann was schreiben ??
Wann kann man was schreiben?Geht man regulär nach Studienplan vor, kann man folgende Prüfungen ablegen. Nach dem ersten Semester: FertigungslehreNach dem zweiten Semester: Höhere Mathematik I+II Technische Mechanik I Theorie der Schaltungen I+II Grundzüge der Maschinenkonstruktion I+II Einführung in die Informatik I+IINach dem dritten Semester: Höhere Mathematik III Technische Mechanik II Einführung in die Informatik III Meßtechnik (Klausur)Nach dem vierten Semester: Einführung in die Energietechnik I+II WirtschaftswissenschaftenNoch Fragen?
Wer noch genaueres über Prüfungen und Prüfungsordnung erfahren will, kann sich eine Prüfungsordnung besorgen (Mech B Institut) oder mail an Sebastian.Gunreben@studserv.uni-stuttgart.de (Studienkommision) |
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